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Neues zur besonderen Ausgleichsregelung
Die Kosten für den Bezug von Strom aus Erneuerbaren Energien werden von den Versorgern über die sogenannte EEG-Umlage an die Letztverbraucher weitergegeben. Diese beträgt im kommenden Jahr 3,592 Cent pro Kilowattstunde. Stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes sind von diesen Kosten besonders betroffen. Für sie ist es möglich, nach der besonderen Ausgleichsregelung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Begrenzung der EEG-Umlage zu beantragen und dadurch die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Die vom Bundestag am 30.06.2011 beschlossene und zum 01.01.2012 in Kraft tretende EEG-Novelle bringt Veränderungen für diesen besonderen Ausgleichsmechanismus.
Abgesenkte Einstiegsschwellen
Die Voraussetzungen für Unternehmen, die Begrenzung der EEG-Umlage beantragen zu können werden im EEG 2012 herabgesetzt. Zum einen sinkt der Grenzwert für die Strommenge an einer Abnahmestelle, ab der eine Begrenzung der EEG-Umlage gewährt werden kann von 10 GWh auf 1 GWh. Zum anderen reduziert sich der Grenzwert für die Relation von Stromkosten zu Bruttowertschöpfung des antragstellenden Unternehmens von 15 auf 14 Prozent. Dadurch könnten künftig auch kleinere und mittlere Unternehmen mit geringerem Stromverbrauch in den Genuss der EEG-Umlage kommen. Was die Zertifizierungsanforderungen an den Energieverbrauch und die Potenziale zur Verringerung des Energieverbrauchs betrifft, sieht das EEG 2012 ebenfalls Erleichterungen vor. Ab dem kommenden Jahr genügt es, wenn die Zertifizierung zum Zeitpunkt der Antragsstellung zum 30. Juni vorliegt. Bisher musste sie im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr erfolgt sein.
Anteilige Begrenzung der EEG-Umlage
Für Unternehmen mit einem Strombezug von mindestens 1 GWh an einer Abnahmestelle im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vor Antragstellung, wird die EEG-Umlage für das der Antragstellung folgende Kalenderjahr wie folgt begrenzt:
- für den Stromanteil bis einschließlich 1 GWh – keine Begrenzung
- für den Stromanteil über 1 bis einschließlich 10 GWh – auf 10 Prozent begrenzt,
- für den Stromanteil über 10 bis einschließlich 100 GWh – auf 1 Prozent begrenzt.
- für den Stromanteil über 100 GWh – Umlage auf 0,05 Cent je kWh fixiert.
Hat ein Unternehmen einen Stromverbrauch von mindestens 100 GWh und ein Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung von mehr als 20 Prozent wird die Umlage für die gesamte Strommenge auf 0,05 Cent/kWh begrenzt.
Neuregelung bereits jetzt relevant
Um die besonderen Ausgleichsregelungen ab 2012 in Anspruch zu nehmen, sind die Neuregelungen bereits heute relevant. Mit dem Antrag beim BAFA zum 30.06.2012 wird über die Begrenzung der EEG-Umlage für das Kalenderjahr 2013 entschieden. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme müssen jedoch bereits im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr – also 2011 – vorliegen.
Fragen zur EEG-Umlage und zu den Möglichkeiten der Befreiung beantworten die Energieexperten von ISPEX.


ISPEX AG 2012