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Gas- und Strompreisanpassungen zum Jahreswechsel –
Verträge auf Sonderkündigungsrechte prüfen
Zahlreiche Gas- und Stromlieferanten kündigen derzeit Preiserhöhungen zum Jahreswechsel an. Betroffen sind in erster Linie Tarifkunden. Allerdings beinhalten auch einige Sonderverträge Preisanpassungsvorbehalte für den Lieferanten. Für den Kunden entsteht im Fall einer Preisanpassung in der Regel ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung.
Rasche Reaktionen erforderlich
Allerdings sind die Kündigungsfristen, die in solchen Fällen einzuhalten sind, häufig sehr kurz. Kunden, die Preisanpassungsschreiben ihrer Lieferanten erhalten, sollten daher die Energielieferverträge umgehend auf entsprechende Kündigungsmöglichkeiten prüfen, um sich alle Optionen offen zu halten. Mit Unterstützung der Energieexperten von ISPEX können Sie Strom und Gas schnell, sicher und effizient zu günstigen Preisen beschaffen und dadurch Ihre Energiekosten nachhaltig senken. Innovative Beschaffungsmethoden wie elektronische Auktionen, internetbasierte Ausschreibungen oder Tarifoptimierungen über leistungsfähige Tarifdatenbanken bringen den Wettbewerb unter den Energielieferanten in Gang. In den meisten Fällen lassen sich im Zuge eines Lieferantenwechsels erhebliche Einsparpotenziale realisieren. Die Energieexperten von ISPEX unterstützen bei Vertragsprüfung, Angebotseinholung und Anbieterwechsel.


ISPEX AG 2012