Aktuelle Kurzmeldungen 08-2025

Bundesregierung: Einigung Entlastungen bei Strom und Gas

Das Bundeskabinett hat sich am 6. August 2025 auf folgende Entlastungen für Strom- und Gaskunden geeinigt.

Verstetigung der Stromsteuersenkung für UdPG
Die unter der Ampel-Koalition eingeführte Entlastung bei der Stromsteuer für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (UdPG) soll unbefristet fortgeführt werden (§ 9b Abs. 2a StromStG).

Für die betreffenden Unternehmen beträgt die Entlastung für Strombezug 20 EUR/MWh. Damit ergibt sich für UdPG eine Stromsteuerbelastung von 0,05 ct/kWh, ein europarechtlich definierter Mindeststeuersatz.

Nach Angaben der Bundesregierung belastet diese Maßnahme den Haushalt mit etwa drei Milliarden Euro jährlich.

Senkung der Übertragungsnetzentgelte und Umlagen bei Strom
Teile der Übertragungsnetzentgelte und Umlagen sollen ab 1. Januar 2026 durch den Bund übernommen werden. Geplant ist ein Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro.

Die Abschaffung der Gasspeicherumlage
Die sogenannte Gasspeicherumlage (Umlagemechanismus nach § 35e EnWG) soll nur noch bis Ende des Jahres weiter erhoben werden und danach auslaufen. Der Ausgleich des Negativsaldos auf dem Umlagekonto soll durch den Bundeshaushalt bis Ende des Jahres 2025 erfolgen.

Die Möglichkeit eine Umlage bei Gefährdung der Gasversorgungslage einzuführen, soll aber grundsätzlich erhalten bleiben.

Die entsprechenden Gesetzentwürfe werden nun veröffentlicht und in das parlamentarische Verfahren gehen. ISPEX wird weiter dazu berichten.

>> Bundesregierung kompakt

>> Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

>> Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften

 
Welche Neuerungen werden für 2026 relevant? Welche neuen Fristen und Anforderungen kommen auf Sie zu?

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BNetzA: Neufestlegung Verteilung Netzkosten

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Verfahren zur Teilaufhebung und Neufestlegung zur Verteilung der Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien eingeleitet.

Im Verfahren BK8-25-005-A soll das Berechnungsverfahren zur Wälzung von Verteilnetzkosten in Regionen mit hoher EE-Erzeugung angepasst werden. Der Wälzungsmechanismus erlaubt Verteilnetzbetreibern in betroffenen Regionen, Teile der überdurchschnittlichen Kosten über den Mechanismus erstattet zu bekommen. Dadurch sinken die Netzentgelte für deren Kunden. Die gewälzten Kosten werden über den Aufschlag für besondere Netznutzung (ehemals Umlage nach § 19 StromNEV) bundesweit verteilt. ISPEX berichtete hierzu. Der Regelungsentwurf soll im Laufe des Jahres zur Konsultation gestellt werden.

Laut BNetzA wird die Neuregelung keine Auswirkung auf die Wälzung für das Jahr 2026 haben. Die Geltung ist für 2027 vorgesehen.

>> Verfahren BK8-25-005-A

 
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BNetzA: Zwischenstand NEST Prozess

Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur (BNetzA) stellt auf der BNetzA-Website eine Übersicht zum Zwischenstand im Kontext des NEST Prozesses zum Sommer 2025 zur Verfügung. Der Prozess ist nach dem Eckpunktepapier aus dem Jahr 2024 Netze. Effizient. Sicher. Transformiert. (NEST) benannt.

Hierin wurden die Vorhaben und Ziele der Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens für Strom- und Gasnetzbetreiber für die 5. Regulierungsperiode skizziert. Die Neuregelungen wurden zudem durch das Außerkrafttreten der GasNEV Ende 2027 bzw. der AregV und StromNEV Ende 2028 notwendig.

Laufende Festlegungsverfahren NEST

RAMEN Strom
Regulierungsrahmen und Methode der Anreizregulierung für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber

RAMEN Gas
Regulierungsrahmen und Methode der Anreizregulierung für Gasverteiler- und Fernleitungsnetzbetreiber

StromNEF
Methodik zur Ermittlung des Ausgangsniveaus für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber

GasNEF
Methodik zur Ermittlung des Ausgangsniveaus für Gasverteilernetzbetreiber sowie Fernleitungsnetzbetreiber

KapVer
Festlegungsentwurf zur Kapitalverzinsung

EV
Festlegung der Methoden zur Durchführung der Effizienzvergleiche für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber

Xgen
Methodenfestlegung Produktivitätsfaktor

Laut der Übersicht auf der Website ist mit den finalen Festlegungen im Zeitraum von Ende Oktober bis zum Jahreswechsel zu rechnen.

Die Qualitätsregulierung und ÜNB-Regulierung befinden sich im Verfahren und sind zur Festlegung bis Ende des Jahres vorgesehen.

Das Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) ist angelaufen. Die Konsultation des Diskussionspapiers ist seit Ende Juni abgeschlossen. ISPEX berichtete hierzu: BNetzA: Diskussionspapier Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom.

Das parallel laufende Festlegungsverfahren zu Industrienetzentgelten [BK4-24-027] ist am 08.07.2025 aufgehoben worden und wird im Rahmen der Festlegung der AgNes behandelt. Im Jahr 2026 sollen das Eckpunktepapier und der Festlegungsentwurf zur AgNes folgen.

>> Zwischenstand des NEST Prozesses zum Sommer 2025

 
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bne Analyse: Hohe Renditen der VNB

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) hat in einer Analyse auffällig hohe durchschnittliche handelsrechtliche Eigenkapitalrenditen der großen Verteilnetzbetreiber (VNB) ermittelt. Laut bne-Geschäftsführer Robert Busch seien diese Gewinne in offensichtlich zu hohen Netzentgelten begründet und sie belasteten Haushalte wie Unternehmen gleichermaßen.

Wie der bne ermittelt hat, erwirtschafteten die größten Verteilnetzbetreiber, die rund die Hälfte aller Stromkunden beliefern, seit Jahren zweistellige Renditen. Demnach lag im Jahr 2023 die durchschnittliche handelsrechtliche Eigenkapitalrendite bei 20,2 %. Besonders auffällig sei, dass einzelne Netzbetreiber wie EWE Netze (50 %), Pfalzwerke Netz (38 %) oder Westnetz (27 %) teils übermäßig hohe Gewinnmargen verzeichneten, trotz ihres monopolistischen und damit risikoarmem Geschäftsmodells, das eigentlich strenger Regulierung unterliegt. Mit der Anreizregulierung sind kalkulatorische Renditen zwischen 5 % und 7 % vorgesehen.

Nach Ansicht des bne ließen sich die regelmäßig weit höheren Renditen nicht allein durch gutes Wirtschaften erklären. Dazu führt der bne in einer Pressemitteilung aus: „Das gelingt unter andrem (sic!) dadurch, dass Netzbetreiber beispielsweise Kosten bereits im Basisjahr künstlich erhöhen, von zweifacher Inflationsanpassung profitieren und hunderte Millionen Euro an Gewerbesteuer in die Netzentgelte einpreisen, obwohl sie diese tatsächlich gar nicht zahlen“.

Daher fordert der bne im Rahmen des NEST-Prozesses* eine umfassende Reform der Netzregulierung durch die BnetzA mit dem Ziel, die tatsächliche Leistung gegenüber Netzkunden zum Maßstab für zulässige Renditen zu machen.

>> Pressemitteilung des bne

*NEST-Prozess der BNetzA umfasst u.a. Nachfolgeregelungen zur ARegV, StromNEV und GasNEV

 
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AGEB: Energieverbrauch im 1. Halbjahr 2025 gestiegen

Wie die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) mitteilt, stieg der inländische Primärenergieverbrauch in Deutschland im ersten Halbjahr 2025 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 2,3 % auf 5.489 Petajoule (PJ). Der kräftige Zuwachs aus dem ersten Quartal (+5,5 %) hat sich damit deutlich abgeschwächt. Witterungsbereinigt hätte der Anstieg lediglich 0,4 % betragen.

Verbrauchssteigernd wirkten die kühlere Witterung, eine leicht verbesserte gesamtwirtschaftliche Lage sowie der vermehrte Einsatz fossiler Energieträger in der Stromerzeugung zur Kompensation rückläufiger Einspeisung aus Wind- und Wasserkraft. Verbrauchsdämpfend wirkten hingegen der nicht vorhandene Schalttag und die rückläufige Produktion in energieintensiven Industrien.

Der Verbrauch von Mineralöl nahm um 2,6 % zu. Zuwächse gab es bei Ottokraftstoff (+3,6 %), Dieselkraftstoff (+2,0 %) und leichtem Heizöl (+18 %), während Flugkraftstoff (–2,5 %) und Rohbenzin (–5,4 %) rückläufig waren. Erdgas verzeichnete ein Plus von 4,7 %, getrieben durch höhere Heiz- und Stromerzeugungsnachfrage. Steinkohle lag insgesamt auf Vorjahresniveau; die Stromerzeugung aus Steinkohle stieg um über 23 %, der Verbrauch in der Eisen- und Stahlindustrie sank dagegen um 12 %. Der Einsatz von Braunkohle verringerte sich leicht um 1,4 %.

Die Stromerzeugung aus Windkraft ging um 18 %, aus Wasserkraft um 29 % zurück. Die Photovoltaik legte witterungs- und ausbaubedingt um 25 % zu. Insgesamt stieg der Beitrag der erneuerbaren Energien im ersten Halbjahr um 1,3 %.

Im Außenhandel mit Strom ergab sich ein Importüberschuss von 27 PJ, der unter dem Vorjahreswert lag. Nach Schätzung der AGEB stiegen die energiebedingten CO₂-Emissionen um rund 2,6 % bzw. 6 Mio. Tonnen.

>> Mitteilung der AGEB

 
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