Aktuelle Kurzmeldungen 08-2026

BNetzA: Festlegungsentwurf AgNes in Konsultation

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den finalen Festlegungsentwurf zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) zur Konsultation gestellt. Die neue Systematik soll ab dem 1. Januar 2029 die dann auslaufenden Vorgaben der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) ersetzen. Der endgültige Erlass der Rahmenfestlegung ist für Ende 2026 vorgesehen, weitere konkretisierende Festlegungen sollen 2027 folgen.

Stromintensive Unternehmen: Ab 2029 soll der bisherige Leistungspreis durch einen Kapazitätspreis auf eine jährlich bestellte Kapazität ersetzt werden. Überschreitungen werden über einen deutlich höheren Arbeitspreis (AP2) abgerechnet.

Stromspeicher: Rein netzgekoppelte Speicher sollen ein Kapazitätsentgelt auf die vereinbarte Netzanschlusskapazität, aber keinen zusätzlichen Arbeitspreis zahlen. Perspektivisch sind dynamische Netzentgelte vorgesehen.

Eigenerzeugungsanlagen: Für Erzeugungsanlagen über 30 kW soll grundsätzlich ein bundesweit einheitliches, kapazitätsbasiertes Einspeiseentgelt eingeführt werden. Für Bestandsanlagen und bereits verbindlich geplante Projekte gelten Übergangsregelungen.

Atypische Netznutzung: Bestehende individuelle Netzentgelte können unter bestimmten Voraussetzungen bis Ende 2031 fortgeführt werden. Unter anderem muss der durchschnittliche Strombezug 2024 bis 2027 über 10 GWh pro Jahr liegen.

Bandlastregelung: Auch bestehende individuelle Netzentgelte für stromintensive Bandlastverbraucher können bei Erfüllung der Voraussetzungen bis Ende 2031 weitergeführt werden. Danach soll die bisherige Systematik nicht dauerhaft fortbestehen.

Die BNetzA bitte die Interessengruppen bis 18.09.2026 um Stellungnahme.

ISPEX wird ausführlich zur Festlegung berichten.

>> Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) (GBK-25-01-1#3)

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Anforderungen aus der Novelle des EnEfG/EDL-G

Briefing Ende Oktober mit dem neuesten rechtlichen Stand zum Abschluss der Gesetzgebung

Übertragungsnetzentgelte: Zuschuss bleibt

Die Bundesregierung plant, auch im Jahr 2027 die Übertragungsnetzentgelte aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zu bezuschussen. Nach dem aktuellen Haushaltsentwurf sollen hierfür rund 5,5 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Damit bleibt die staatliche Entlastung bei Strom grundsätzlich erhalten, fällt jedoch geringer aus als im laufenden Jahr.

Im Jahr 2026 beläuft sich der Bundeszuschuss auf 6,5 Milliarden Euro. Für 2027 ist nach dem Regierungsentwurf eine Reduzierung auf rund 5,5 Milliarden Euro vorgesehen. Die staatliche Unterstützung soll damit weiterhin dazu beitragen, die Übertragungsnetzentgelte und damit einen wesentlichen Bestandteil des Strompreises zu begrenzen.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass der Bundeszuschuss als stabilisierendes Instrument bestehen bleibt. Die tatsächlichen Netzentgelte werden an der einzelnen Abnahmestelle durch weitere Faktoren wie Kosten aus dem Verteilnetz, Lastprofil u.dgl. bestimmt. Die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen die vorläufigen Netzentgelte für 2027 im Oktober 2026.

Update vom 05.08.2026: Anfang August wurde ein Referentenentwurf des „Entwurfs eines Gesetzes über einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten in den Jahren 2027 bis 2029“ bekannt. Laut diesem soll der Bund für den Zuschuss jährlich 5,525 Mrd. Euro bereitstellen, insgesamt also 16,575 Mrd. Euro. Finanziert werden soll der Zuschuss aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Der Entwurf ist im Wesentlichen eine Verlängerung des bereits für 2027 vorgesehenen Zuschussmechanismus.


Industriestrompreis: Antragsfristen bekannt gegeben

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Antragsfristen für den Industriestrompreis bekannt gegeben: Die Antragsfrist endet am 31. März 2027. Das Anlegen von Anträgen für das Abrechnungsjahr 2026 ist laut BAFA voraussichtlich ab Dezember 2026 möglich. Für Unternehmen, die zusätzlich die Strompreiskompensation für das Antragsjahr 2026 nutzen, besteht eine verlängerte Antragsfrist bis zum 15. Juli 2027.

>> Themenseite des BAFA

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Industriestrompreis erfolgreich beantragen

Kostenfreies Briefing zum aktuellen Antragsverfahren

BNetzA: Vorbereitung Plattform für Strommangellagen

Wie aus Medienberichten hervorgeht, entwickelt die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine digitale Plattform, über die im Fall einer Strommangellage gezielte Verbrauchsreduzierungen bei Großverbrauchern koordiniert werden können. Die sogenannte „Sicherheitsplattform Strom“ (SiPlaS) soll mit einer ersten funktionsfähige Version bereits im Winter 2026/2027 zur Verfügung stehen. Die Behörde betont, dass es sich um eine reine Vorsorgemaßnahme handelt.

Die BNetzA arbeitet demnach bereits seit 2024 an der Plattform. Der Übertagungsnetzbetreiber Amprion sei mit der Entwicklung beauftragt. Die Sicherheitsplattform Strom soll der BNetzA ermöglichen, im Fall einer drohenden Strommangellage Verbrauchsreduzierungen bei großen Stromverbrauchern gezielter zu planen und anzuordnen. Eine akute Mangellage besteht nach Angaben der Behörde nicht. Die SiPlaS zielt auf eine länger anhaltende Mangellage und nicht auf eine akute Unterdeckung in einem bestimmten Netzgebiet.

Für Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 8 GWh je Entnahmestelle soll eine Registrierung auf der Plattform verpflichtend sein. Im Fokus möglicher Lastreduktionsmaßnahmen stehen laut den Medienberichten insbesondere Industriebetriebe mit einem Verbrauch ab 10 GWh.

Um den laufenden bürokratischen Aufwand für Unternehmen möglichst gering zu halten, sollen konkrete Planungsdaten erst abgefragt werden, wenn sich tatsächlich eine Energiemangellage abzeichnet. Eine automatische Fernabschaltung von Verbrauchern über die Plattform ist nicht vorgesehen. Im Ernstfall würde die Bundesnetzagentur eine hoheitliche Verfügung zur Reduzierung des Stromverbrauchs erlassen. Die technische Umsetzung der angeordneten Verbrauchsdrosselung obliegt den betroffenen Unternehmen und Netzbetreibern.

Solche Eingriffe sind als letztes Mittel vorgesehen und sollen mit ausreichender Vorlaufzeit angekündigt werden. Wie aus Medienberichten hervorgeht, gehen Branchenvertreter von einem möglichen Vorlauf von ein bis drei Tagen aus.

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AGEB: Energieverbrauch im ersten Halbjahr 2026 rückläufig

Die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AG Energiebilanzen – AGEB) hat aktuelle Daten zum Energieverbrauch in Deutschland für das erste und zweite Quartal 2026 veröffentlicht. Der Primärenergieverbrauch sank im ersten Halbjahr gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 1,9 Prozent. Erneuerbare Energien legten zu, während sich bei den fossilen Energieträgern ein unterschiedliches Bild zeigte.

Der Primärenergieverbrauch in Deutschland erreichte in den ersten sechs Monaten 2026 nach vorläufigen Berechnungen 5.341 Petajoule. Damit stabilisierte sich der bereits im ersten Quartal beobachtete Verbrauchsrückgang. Ursächlich hierfür waren unter anderem weitere Produktionsrückgänge im produzierenden und verarbeitenden Gewerbe sowie gestiegene Energiepreise. Der zunächst höhere Energieverbrauch für Raumwärme schwächte sich im Jahresverlauf hingegen deutlich ab.

Bei den einzelnen Energieträgern zeigte sich eine unterschiedliche Entwicklung. Der Mineralölverbrauch sank gegenüber dem Vorjahreszeitraum um rund 8 Prozent, der Braunkohleverbrauch um rund 4 Prozent. Dagegen nahm der Erdgasverbrauch leicht um 1,3 Prozent zu. Einen deutlicheren Anstieg verzeichnete Steinkohle mit knapp 7 Prozent. Dabei erhöhte sich sowohl der Einsatz in Kraftwerken zur Stromerzeugung als auch der Absatz an die Eisen- und Stahlindustrie.

Die erneuerbaren Energien legten im ersten Halbjahr insgesamt um rund 4 Prozent zu. Besonders deutlich stieg die Stromerzeugung aus Windenergie mit einem Plus von 12 Prozent gegenüber dem windschwachen Vorjahreszeitraum. Die Solarstromerzeugung erhöhte sich um 4 Prozent. Die mittels elektrischer Wärmepumpen nutzbar gemachte Umweltenergie verzeichnete einen Zuwachs von 19 Prozent.

Beim Stromaustausch mit den Nachbarländern ergab sich im ersten Halbjahr 2026 ein nahezu ausgeglichener Saldo. In den Jahren 2024 und 2025 hatte Deutschland zur Jahresmitte noch einen deutlichen Stromimportsaldo aufgewiesen. Gleichzeitig gingen die energiebedingten CO₂-Emissionen nach ersten Berechnungen der AG Energiebilanzen um rund 2,5 Prozent beziehungsweise etwa 8 Millionen Tonnen zurück.

>> Energieverbrauch in Deutschland – Daten für das 1. und 2. Quartal 2026

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