Aktuelle Kurzmeldungen 09-2026
am 9. Sep. 2026
Übertragungsnetzentgelte: Entlastung bis 2029 wahrscheinlich
Die Bundesregierung hat den nächsten Schritt zur weiteren Entlastung bei den Netzentgelten genommen. Am 2. September beschloss das Kabinett den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Gewährung eines Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027 bis 2029“. Damit soll ein jährlicher Zuschuss von 5,525 Milliarden Euro aus Bundesmitteln ab 2027 bis einschließlich 2029 festgeschrieben werden. Der Zuschuss fällt etwas geringer aus als die derzeitigen 6,5 Milliarden Euro für 2026.
Die Entlastung wirkt übergreifend auf alle Stromabnehmer, da die Kosten für die Übertragungsnetze gesenkt werden. Allerdings sind noch die Kosten des Verteilnetzes und weitere individuelle Faktoren, wie die Netzanschlussebene, die Netzlast u. dgl. für die Bildung der Netzentgelte für die einzelne Lieferstelle zu berücksichtigen.
Das weitere Gesetzgebungsverfahren nimmt nun seinen Gang. Die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen die vorläufigen Übertragungsnetzentgelte im Oktober. Es ist anzunehmen, dass dabei der noch zu beschließende Zuschuss vorbehaltlich berücksichtigt wird.
>> Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums
Veranstaltungsreihe Energierecht: Ökologische Gegenleistungen rechtssicher erfüllen
BEHG: Nationale Regelung auch 2027
Der Übergang des Nationalen Brennstoffemissionshandels (nEHS) nach BEHG zum Europäischen Emissionshandel (EU-ETS 2) wurde auf europäischer Ebene um ein Jahr verschoben. Für 2027 sah das BEHG bislang vor, den nationalen CO₂-Preis anhand des mengengewichteten Durchschnittspreises der Versteigerungen im EU-ETS 1 zu bestimmen. Diese Regelung soll nun geändert werden.
Die Regierungskoalition hatte sich im Koalitionsausschuss am 12. Mai 2026 darauf verständigt, die CO₂-Bepreisung im nationalen Brennstoffemissionshandel 2027 auf dem Niveau des Vorjahres zu stabilisieren. Das Bundeskabinett hat dazu am 13. August 2026 den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes beschlossen. Als Begründung nennt der Gesetzentwurf die durch verschiedene globale Krisenherde weiterhin angespannte Lage auf den Energie- und Rohstoffmärkten sowie das Ziel, Planungssicherheit für Unternehmen zu schaffen.
Dem Gesetzentwurf zufolge soll deshalb auch 2027 der bereits für 2026 geltende Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO₂ zur Anwendung kommen. Bei Erdgas entspricht dies einer CO₂-Bepreisung von 0,9977 ct/kWh bis 1,1791 ct/kWh.
Neben dem BEHG sollen auch die Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) und die Doppelbilanzierungsverordnung (BEDV) angepasst werden. Letztere soll insbesondere den Umgang mit eingelagerten Brennstoffmengen regeln und das Kompensationsverfahren für Doppelerfassungen vereinfachen.
ISPEX Energiekalender 2027 – Entlastungen, Fristen und Nachweispflichten
Gasspeicher: Füllstand Anfang September nur 53 Prozent
Die deutschen Gasspeicher sind Anfang September 2026 nur zu rund 53 Prozent gefüllt. Nach Angaben der Initiative Energien Speichern e. V. (INES) ist dies der niedrigste Füllstand zu diesem Zeitpunkt seit Beginn der Aufzeichnungen vor 15 Jahren. Bis zum 1. November könnte technisch noch ein Speicherfüllstand von rund 77 Prozent erreicht werden.
Im Vergleich zum Vorjahresmonat liegt die Befüllung deutlich zurück. Anfang September 2025 waren die Speicher zu rund 71 Prozent gefüllt. Das aktuelle Niveau von 53 Prozent war im vergangenen Jahr bereits Ende Juni erreicht worden. In den verbleibenden zwei Monaten der Befüllungsphase müssten nun insgesamt größere Gasmengen eingespeichert werden als in den vergangenen drei Monaten zusammen, um die technisch möglichen 77 Prozent zu erreichen.
Entscheidend für die weitere Entwicklung ist nach Einschätzung der INES neben den technischen Einspeichermöglichkeiten die tatsächliche Nutzung der gebuchten Speicherkapazitäten. Der aktuelle Buchungsstand liegt bei rund 83 Prozent. Bleibt das Befüllungstempo auf dem derzeitigen Niveau, würde auch der bis Anfang November technisch erreichbare Füllstand weiter sinken.
Video-Beitrag: Unser Markt-Experte Matthias Apel zur Lage bei den Gasspeichern auf LinkedIn
Nach den Modellrechnungen der INES wäre ein Füllstand von rund 77 Prozent zum 1. November bei normalen Wintertemperaturen ausreichend, um die Gasversorgung im Winter 2026/27 vollständig zu gewährleisten. Die Speicher würden in diesem Szenario bis zum 1. April 2027 auf rund 38 Prozent geleert.
Anders stellt sich die Situation bei einem extrem kalten Winter dar. In diesem Szenario reichen 77 Prozent laut INES nicht aus, um den Gasbedarf jederzeit vollständig zu decken. An einzelnen Tagen im Januar könnten Unterdeckungen von mehr als 25 Prozent auftreten. Für eine vollständige Versorgung auch bei extrem niedrigen Temperaturen wären demnach ein höherer Buchungsstand und eine entsprechende Befüllung der gebuchten Kapazitäten erforderlich.
ISPEX Energiefrühstück 18.09.2026
BAFA: Merkblätter Energieaudits aktualisiert
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat die Merkblätter für das Energieaudit inkl. der FAQ sowie zur Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs aktualisiert.
Inhaltlich ergeben sich praktisch keine Änderungen, lediglich eine Referatsbezeichnung wurde angepasst. Die Ausfüllhilfen wurden entsprechend abgeändert.
Die Änderung wurde ebenso im Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz umgesetzt.
>> Merkblatt für Energieaudits (Stand 01.09.2026)
>> Merkblatt – FAQ (Stand 01.09.2026)
>> Ausfüllhilfe Online-Energieauditerklärung (Stand 01.09.2026)
>> Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs (Stand 01.09.2026)
>> Ausfüllhilfe Online-Energieauditerklärung (Stand 01.09.2026)
>> Ausfüllhilfe elektronisches Rückmeldeformular (Stand 01.09.2026)
>> Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) (Stand 01.09.2026)
Anforderungen aus der Novelle des EnEfG/EDL-G

