BNetzA: Festlegungsentwurf AgNes in Konsultation
Von ISPEX am 7. Aug. 2026
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den finalen Festlegungsentwurf zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) zur Konsultation gestellt. Die neue Systematik soll ab dem 1. Januar 2029 die dann auslaufenden Vorgaben der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) ersetzen. Der endgültige Erlass der Rahmenfestlegung ist für Ende 2026 vorgesehen, weitere konkretisierende Festlegungen sollen 2027 folgen.
Stromintensive Unternehmen: Ab 2029 soll der bisherige Leistungspreis durch einen Kapazitätspreis auf eine jährlich bestellte Kapazität ersetzt werden. Überschreitungen werden über einen deutlich höheren Arbeitspreis (AP2) abgerechnet.
Stromspeicher: Rein netzgekoppelte Speicher sollen ein Kapazitätsentgelt auf die vereinbarte Netzanschlusskapazität, aber keinen zusätzlichen Arbeitspreis zahlen. Perspektivisch sind dynamische Netzentgelte vorgesehen.
Eigenerzeugungsanlagen: Für Erzeugungsanlagen über 30 kW soll grundsätzlich ein bundesweit einheitliches, kapazitätsbasiertes Einspeiseentgelt eingeführt werden. Für Bestandsanlagen und bereits verbindlich geplante Projekte gelten Übergangsregelungen.
Atypische Netznutzung: Bestehende individuelle Netzentgelte können unter bestimmten Voraussetzungen bis Ende 2031 fortgeführt werden. Unter anderem muss der durchschnittliche Strombezug 2024 bis 2027 über 10 GWh pro Jahr liegen.
Bandlastregelung: Auch bestehende individuelle Netzentgelte für stromintensive Bandlastverbraucher können bei Erfüllung der Voraussetzungen bis Ende 2031 weitergeführt werden. Danach soll die bisherige Systematik nicht dauerhaft fortbestehen.
Die BNetzA bitte die Interessengruppen bis 18.09.2026 um Stellungnahme.
ISPEX wird ausführlich zur Festlegung berichten.
>> Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) (GBK-25-01-1#3)
Anforderungen aus der Novelle des EnEfG/EDL-G
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