EEG: Entwurf zur Novelle beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 einen Gesetzentwurf zur Novelle des EEG beschlossen. Mit dem „Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor“ sollen besonders im Bereich der Einspeisevergütung Paradigmenwechsel vollzogen werden. Die ISPEX Rechtsanwaltsgesellschaft fasst die wichtigsten Vorhaben des Entwurfs zusammen.

Der Gesetzentwurf sieht umfangreiche Änderungen bei Förderung, Vermarktung und Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien vor. Betroffen sind insbesondere neue Photovoltaikanlagen. Hinzu kommen ein neues System zur Abschöpfung von Erlösen bei hohen Strompreisen, Änderungen bei der Bioenergie sowie neue Vorgaben für Mess- und Steuerungstechnik.

Direktvermarktung statt fester Einspeisevergütung

Die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen soll schrittweise abgeschafft und die Direktvermarktung ausgeweitet werden. Für kleinere Anlagen sind Übergangsregelungen vorgesehen. Die bisherige Ausfallvergütung soll entfallen und für kleinere Anlagen zeitweise durch eine befristete Marktwertdurchleitung ersetzt werden.

Für Anlagen mit weniger als 25 kW soll die reguläre Förderung künftig grundsätzlich entfallen. Bei Solaranlagen zwischen 25 und 750 kW, die nicht an Ausschreibungen teilnehmen, ist dagegen ein einheitlicher, größenunabhängiger Fördersatz vorgesehen. Die bisherige zusätzliche Förderung für Volleinspeiseanlagen soll abgeschafft werden.

Neue Vorgaben für Solaranlagen und Speicher

Für kleinere Solaranlagen gewinnt der Eigenverbrauch an Bedeutung. Solaranlagen des zweiten Segments mit weniger als 100 kW sollen ihre Wirkleistungseinspeisung am Netzverknüpfungspunkt dauerhaft auf 50 Prozent ihrer installierten Leistung begrenzen. Damit wird insbesondere die Kombination mit Stromspeichern relevanter, über die Erzeugungsspitzen aufgenommen und zeitversetzt genutzt oder eingespeist werden können.

Auch negative Strompreise sollen sich künftig stärker auf die Einspeisung auswirken. Direktvermarktungsverträge sollen Regelungen enthalten, ab welchem preisbezogenen Schwellenwert fernsteuerbare Anlagen abgeregelt werden.

Gewinnabschöpfung für geförderte Anlagen

Mit dem Entwurf soll für geförderte Anlagen ab 100 kW – mit Ausnahme von Biomasseanlagen – ein Refinanzierungsbeitrag eingeführt werden. Liegt der Jahresmarktwert über dem anzulegenden Wert, müssen Anlagenbetreiber einen Teil der zusätzlichen Erlöse abführen. Damit wird die Förderung um Elemente eines zweiseitigen Differenzvertrags (Contracts for Difference, CfD) ergänzt.
Die Regelung kann auch Anlagen in der sonstigen Direktvermarktung betreffen, beispielsweise bei einer Vermarktung über ein PPA. Betreiber sollen die Möglichkeit erhalten, unwiderruflich auf die Marktprämie zu verzichten und damit aus der entsprechenden Zahlungspflicht auszuscheiden.

Änderungen bei Freiflächen-PV und Bioenergie

Bei Photovoltaik soll der Ausbau stärker über Freiflächenanlagen erfolgen. Für Bioenergie sind ab 2027 höhere Ausschreibungsmengen sowie Anpassungen bei der Anschlussförderung vorgesehen. Unter anderem soll die Anschlussförderung für Kleingülleanlagen verlängert und der Maisdeckel angepasst werden. Biomethanausschreibungen sollen dagegen entfallen.
Daneben schafft der Entwurf die gesetzlichen Grundlagen für Resilienzausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen des ersten Segments. Damit werden Vorgaben des europäischen Net-Zero-Industry-Acts in das EEG aufgenommen.

Intelligente Messtechnik ab mehr als 2 kW

Parallel zum EEG soll auch das Messstellenbetriebsgesetz geändert werden. Erzeugungsanlagen mit mehr als 2 kW installierter Leistung sollen künftig in den Rollout intelligenter Messsysteme einbezogen werden.

Weitere Änderungen betreffen unter anderem Berichtspflichten, die Anlagenzusammenfassung und die Behandlung von Solaranlagen auf sonstigen baulichen Anlagen.

Der Gesetzentwurf muss nun das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Die vorgesehenen Regelungen können sich dabei noch ändern.

>> Mitteilung der Bundesregierung

>> Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens

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