Energiepreisbremsen: Keine Verlängerung
Von ISPEX am 29. Nov. 2023
Bundeskanzler Olaf Scholz hat in einer Regierungserklärung am 28.11.2023 u.a. das vorzeitige Auslaufen der Energiepreisbremsen zum Ende des Jahres verkündet. Die finanziellen Verpflichtungen aus den Preisbremsen im Jahr 2023 sollen über einen Nachtragshaushalt für 2023 unter Feststellung einer Notlage erfüllt werden. Tags zuvor hatte das Bundesfinanzministerium bereits unter Berufung auf einen Kabinettsbeschluss zu Änderungen in der Finanzplanung die Auflösung des Wirtschaftsstabilisierungsfond (WSF) Energie zum Jahresende angekündigt. Aus diesem Fonds werden die Strom- sowie Erdgas- Wärmepreisbremsen finanziert. Die Rechte und Pflichten des WSF Energie sollen auf den Bund übergehen.
Hintergrund ist, dass das BVerfG die Mittelumwidmung aus dem Nachtragshaushalt 2021 zugunsten des Klima- und Transformationsfonds für verfassungswidrig erklärt hatte. Da man dieselbe rechtswidrige Praxis beim WSF angewendet hatte, war der WSF in dieser Form nicht mehr zu halten.
Kanzler Scholz führte in seiner Regierungserklärung an, dass die Energiepreisbremsen zu Beginn kommenden Jahres beendet werden könnten, hänge mit der Preisentwicklung zusammen. Überall in Deutschland seien wieder Strom- und Gastarife verfügbar, die zwar deutlich höher lägen als vor der Krise – meist aber unterhalb der Obergrenzen, die für die Preisbremsen gezogen worden seien.
Allerdings hatte die Bundesregierung noch am 02.11.2023 die Preisbremsenverlängerungsverordnung (PBVV) beschlossen, der am 16.11.2023 der Bundestag zugestimmt hatte. Die Bundesregierung als Verordnungsgeber muss nun die PBVV durch eine weitere Verordnung aufheben. Diese ist ebenfalls zustimmungspflichtig durch den Bundestag. Angesichts der verbleibenden Sitzungswochen des Bundestages in diesem Jahr, bleibt wenig Zeit, die Angelegenheit rechtlich sauber zu lösen.
>> Mitteilung der Bundesregierung zur Regierungserklärung
>> Mitteilung des Bundesfinanzministeriums
Veranstaltungshinweis: Energiepreisbremsen – Briefing zur Endabrechnung
Die Strom- und Gaspreisbremse laufen entgegen bisherigen Beschlüssen zum 31.12.2023 aus. Damit rückt für entlastete Unternehmen nun das Thema Endabrechnung verbunden mit der Frist für die endgültige Selbsterklärung bis 31.05.2024 in den Fokus.
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Strom- und Gaspreisbremse.
