Nachweis Grünstromverbrauch & ökologische Gegenleistungen

Unternehmen müssen im Zusammenhang mit Privilegierungen bei Energiesteuern, Abgaben und Umlagen „ökologische Gegenleistungen“ erbringen. Vergünstigungen wie Begrenzungen oder Erstattungen bei:

  • der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR)
  • der Carbon-Leakage-Kompensation (CLK)
  • der Strompreiskompensation (SPK)
  • dem Industriestrompreis (ISP)
werden nur noch gewährt, wenn die betreffenden Unternehmen nachweisen können, dass sie einen Teil der Beihilfe in wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen, Dekarbonisierung der Produktion oder ungeförderten Strom aus Erneuerbaren Energien investieren.

In einem kostenfreien zweiteiligen Briefing erläutern unsere Experten den rechtlichen Hintergrund und die Herangehensweise, um den Anforderungen der Ökologischen Gegenleistungen im Unternehmen gerecht zu werden.

In dieser Veranstaltung lernen Sie,

  • die rechtlichen Grundlagen zu verstehen,
  • den Handlungsbedarf abzuschätzen,
  • die Nachweispflichten zu erfüllen.

Die Veranstaltungsreihe richtet sich an

  • Geschäftsführer*innen
  • Energie- und Budgetverantwortliche im Management
  • Energiemanager*innen

Ihr Referent

  • Dipl.-Kfm. Marco Böttger
  • Ass. jur. Kilian Straub, ISPEX Rechtsanwaltsgesellschaft

Termine und Themen

22.10.2026; 10:00 – 11:00 Uhr
Besondere Ausgleichsregelung, Industriestrompreis

23.10.2026; 10:00 – 11:00 Uhr
Carbon-Leakage-Kompensation nach BECV, Strompreiskompensation

Anmeldung

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Die kostenfreie Teilnahme an den Briefings richtet sich an Vertreter aus Unternehmen und Institutionen aus Industrie, Wirtschaft und öffentlicher Hand.

Wir behalten uns vor, Anmeldungen von Vertreter:innen aus dem Wettbewerb kurzfristig zu stornieren.

    Ihre Angaben werden ausschließlich für die Bearbeitung Ihrer Anfrage und die damit im Zusammenhang stehende Kommunikation zu unseren Produkten und Dienstleistungen genutzt.

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    Veranstaltungsempfehlung

    Sie möchten das Thema vertiefen?

    Die Webinar-Reihe vermittelt Impulse für die Umsetzung der Ökologischen Gegenleistungen im Unternehmen. Wenn Sie die vorgestellten Themenbereiche vertiefen möchten, empfehlen wir unseren Praxis-Workshop:

    Rechtssicher Nachweis ökologischer Gegenleistungen

    Termin: 29.10.2026; 9:00 – 12:30 Uhr

    Im Workshop erfahren Sie, wo die rechtlichen Fallstricke lauern und wie sie eine stringente Strategie und rechtssichere Nachweisführung der ökologischen Gegenleistungen aufbauen..

    Infos & Anmeldung

    Sie haben Fragen?

    Für ein Angebot zu einem individuellen Workshop oder bei Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen als Ansprechpartner das Team ISPEX Akademie unter der Telefonnummer 0921 – 150 911 110 oder per Email akademie@ispex.de gerne zur Verfügung.