KWKG: Eckpunkte Novelle veröffentlicht
Von ISPEX am 22. Sep. 2026
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat ein Eckpunktepapier zur geplanten Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) veröffentlicht. Vorgesehen sind unter anderem eine Verlängerung des Förderrahmens bis 2035 und Änderungen bei der Eigenversorgung.
Förderung soll bis 2035 verlängert werden
Das KWKG soll deutlich verlängert werden. KWK-Anlagen außerhalb des Ausschreibungssegments sowie Wärmenetze und -speicher sollen eine Förderung erhalten können, wenn sie bis Ende 2035 den Dauerbetrieb aufnehmen. Im Ausschreibungssegment müssen KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme (iKWK) bis Ende 2031 einen Zuschlag erhalten. Die halbjährlichen Ausschreibungen sollen fortgeführt und seit 2025 entfallene Ausschreibungsmengen nachgeholt werden.
Gleichzeitig soll die Förderung zeitlich gestrafft werden. Für neue Förderfälle soll die förderfähige Gesamtstundenzahl von derzeit 30.000 auf 20.000 Stunden sinken. Zum Ausgleich sollen die Fördersätze um 50 Prozent angehoben werden. Die jährlich förderfähigen Stunden sollen über 2030 hinaus schrittweise reduziert werden – alle zwei Jahre um jeweils 200 Stunden bis auf 1.500 Stunden im Jahr 2040.
Änderungen bei Eigenversorgung und kleineren KWK-Anlagen
Mit Inkrafttreten der Novelle soll zunächst die Verdopplung der Fördersätze für Anlagen bis 50 kW entfallen. Ab 2028 ist für Leistungsanteile unter 500 kW ein einheitlicher Fördersatz von 7,5 ct/kWh vorgesehen. Ab 2029 soll die Förderung für neue Anlagen mit weniger als 25 kW vollständig entfallen.
Die Förderung soll zudem stärker auf Strom ausgerichtet werden, der in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Dafür soll die bisherige Ausnahme für die Eigenversorgung bei Anlagen bis 100 kW nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 KWKG gestrichen werden. Die weiteren Ausnahmen nach § 6 Abs. 3 sollen bestehen bleiben (betr. Weiterleitung, geschlossenes Verteilnetz, Selbstverbrauch). Damit bleibt insbesondere die Förderung der Eigenversorgung für Anlagen von stromkostenintensiven Unternehmen grundsätzlich erhalten.
Das BMWE will nach der Beteiligung der Fachöffentlichkeit einen Gesetzentwurf vorlegen. Ein Kabinettsbeschluss wird für Herbst 2026 angestrebt. Die KWKG-Novelle soll spätestens im ersten Quartal 2027 in Kraft treten. Eine gesonderte beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission strebt das BMWE nicht an. Es beruft sich dabei auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 9. Juli 2026, wonach die Förderung nach dem KWKG 2020 keine staatliche Beihilfe im Sinne des EU-Rechts darstellt.
>> Eckpunktepapier zur Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (PDF)
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