Übertragungsnetzentgelte: Entlastung bis 2029 wahrscheinlich

Die Bundesregierung hat den nächsten Schritt zur weiteren Entlastung bei den Netzentgelten genommen. Am 2. September beschloss das Kabinett den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Gewährung eines Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027 bis 2029“. Damit soll ein jährlicher Zuschuss von 5,525 Milliarden Euro aus Bundesmitteln ab 2027 bis einschließlich 2029 festgeschrieben werden. Der Zuschuss fällt etwas geringer aus als die derzeitigen 6,5 Milliarden Euro für 2026.

Die Entlastung wirkt übergreifend auf alle Stromabnehmer, da die Kosten für die Übertragungsnetze gesenkt werden. Allerdings sind noch die Kosten des Verteilnetzes und weitere individuelle Faktoren, wie die Netzanschlussebene, die Netzlast u. dgl. für die Bildung der Netzentgelte für die einzelne Lieferstelle zu berücksichtigen.

Das weitere Gesetzgebungsverfahren nimmt nun seinen Gang. Die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen die vorläufigen Übertragungsnetzentgelte im Oktober. Es ist anzunehmen, dass dabei der noch zu beschließende Zuschuss vorbehaltlich berücksichtigt wird.

>> Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums

>> Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Gewährung eines Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027 bis 2029

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