Rechtssicherer Nachweis ökologischer Gegenleistungen
Unternehmen müssen im Zusammenhang mit Privilegierungen bei Energiesteuern, Abgaben und Umlagen „ökologische Gegenleistungen“ erbringen. Vergünstigungen wie Begrenzungen oder Erstattungen werden nur noch gewährt, wenn die betreffenden Unternehmen nachweisen können, dass sie einen Teil der Vergünstigung in wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen, Dekarbonisierung der Produktion oder ungeförderten Strom aus Erneuerbaren Energien investieren.
In diesem Workshop beleuchten wir umfassend die wirtschaftlichen, rechtlichen und praktischen Aspekte bei der Planung, Umsetzung und dem Nachweis ökologischer Gegenleistungen.
Vertiefen Sie Ihr Praxiswissen,
- welche ökologischen Gegenleistungen zu erbringen sind.
- welche Optionen für Ihr Unternehmen geeignet sind.
- wie Sie die Maßnahmen rechtlich belastbar bewerten.
- wie Sie die Anforderungen der Antragstellung meistern.
Ihre Referenten
- Dipl.-Kfm. Marco Böttger
- Dipl.-Jur. (Univ.) Jonathan Hübner
- Stefan Stich, Energiemanagement-Auditor
Die Veranstaltung richtet sich an
- Geschäftsführer:innen
- Syndikusanwälte
- Energie- und Budgetverantwortliche im Management
- Energiemanager:innen
Termin
- 29.10.2026; 09:00 – 12:30 Uhr.
Anmeldung
Die Teilnahmegebühr für den Online-Workshop beträgt jeweils 290,00 Euro zzgl. MwSt. pro Person.
Für ISPEX Kunden in der laufenden Beratung ist die Teilnahme kostenfrei.
Hinweis: In diesem Format stehen Erfahrungsaustausch und Diskussion in der Gruppe im Fokus. Die Veranstaltung wird daher nicht aufgezeichnet.
Sie haben Fragen?
Für ein Angebot zu einem individuellen Workshop oder bei Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen als Ansprechpartner das Team ISPEX Akademie unter der Telefonnummer 0921 – 150 911 110 oder per E-Mail akademie@ispex.de gerne zur Verfügung.